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Uran ist
ein für Pflanzen, Menschen und Tiere nicht essentielles Spurenelement und
wirkt als Schwermetall chemotoxisch, als
Radionuklid radiotoxisch (mutagen, kanzerogen, teratogen).
Der Hintergrundwert für Uran in Oberflächenwässern Deutschlands liegt bei
0,33 Mikrogramm Uran pro Liter (µg U/l) und wird von europaweiten
Untersuchungen (FOREGS-Atlas 2005) mit einem ermittelten Medianwert von 0,32
µg U/l für Europa bestätigt (M. Birke et al., Geochemischer Atlas der
Bundesrepublik Deutschland, BGR 2006).
In der
Trinkwasserverordnung fand sich lange kein Grenzwert für Uran. Das
Umweltbundesamt (UBA) empfahl jedoch gemäß § 6 (1) TrinkwV 2001 als
Höchstkonzentration für Uran im Trinkwasser einen lebenslang duldbaren gesundheitlichen Leitwert (LW) von 10
Mikrogramm Uran pro Liter (10 µg U/l) Wasser einzuhalten. Dieser Leitwert
soll für alle Risikogruppen gelten (BfR-Statusseminar,
Dieter 2005). In Anlehnung an den Urangrenzwert der Mineral- und
Tafelwasserverordnung wurde ein Grenzwert von 2 µg U/l auch für Trinkwasser
diskutiert. Am 11. Mai 2011 hat das Bundesgesundheitsministerium jedoch die
Änderung der Trinkwasserverordnung von 2001 bekannt
gegeben. Sie tritt am 1. November 2011 in Kraft und legt einen
Uran-Grenzwert von 10 Mikrogramm pro Liter fest. Demgegenüber darf
Mineralwasser, das als „geeignet für die Zubereitung als Säuglingsnahrung“
beworben wird, nicht mehr als 2 Mikrogramm Uran pro Liter enthalten. Demnach
wäre Leitungswasser nicht mehr unbesehen für Säuglinge geeignet.
Je nach
Natur der geologischen Formation und anthropogener Nutzung der Böden
(Landwirtschaft, Bergbau) können Grundwässer und aus solchen gewonnenes
Trinkwasser Uran auch in höheren Konzentrationen als 10 µg U/l enthalten. In
Analogie zu § 9 Abs.6-8 TrinkwV 2001 erachtete das Umweltbundesamt einen
Maßnahme(höchst)wert von 20 µg U/l für eine Belastungsdauer von bis zu zehn
Jahren als „gesundheitlich duldbar“. Trinkwässer
mit höheren Urangehalten werden entweder nicht mehr verteilt, oder sie werden
bereits jetzt oder in nächster Zukunft zur Entfernung von Uran auf Werte von
unter 10 µg U/l aufbereitet (BfR-Statusseminar,
Dieter 2005). Mehrere technische Verfahren zur Uranentfernung sind derzeit in
der Erprobung.
Die
Weltgesundheitsorganisation (WHO) setzte 2004 ihren provisorischen lebenslang
gesundheitlich duldbaren Trinkwasserleitwert (provisional drinking water guide value)
von 2 µg U/l auf 15 µg U/l hoch – bei unveränderter Berechnungsgrundlage. Im
Juli 2011 schließlich hob die WHO in ihrer Trinkwasser-Richtlinie diesen Wert
erneut an, diesmal sogar auf 30 µg/l. Dies würde sich aus neuen
epidemiologischen Studien ableiten lassen und ersetze den bisherigen Wert,
der aus tierexperimentellen Studien abgeleitet worden sei, begründet das die
WHO. Außerdem berücksichtige dieser Wert die „Schwierigkeiten in Bezug auf
die technische Realisierbarkeit kleinerer Werte“ in der
Trinkwasserversorgung.
Das
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sah
vorübergehend einen Urangrenzwert für Säuglingsnahrung von 0,2 µg/l vor,
erhöhte ihn dann auf Anforderung aus dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und dem Umweltbundesamt (UBA) auf 2 µg/l.
Die
Verbraucherrechteorganisation foodwatch forderte,
Mineralwässer, die mehr als 2 µg U/l
enthalten, mit dem Warnhinweis
„Nicht für die Zubereitung von Säuglingsnahrung und Nahrung von Kindern bis 7
Jahre“ zu versehen.
Verbraucherschützer
setzen sich für die Uran-Kennzeichnungspflicht beim Trinkwasser und
abgepacktem Wasser ein.
http://www.bfr.bund.de/cm/208/bfr_empfiehlt_die_ableitung_eines_europaeischen_hoechstwertes_fuer_uran_in_trink_und_mineralwasser.pdf
* Informationen zur Probennahme und Analyse:
Die
Daten zu Urangehalten in Flaschenwässern entstammen der am Institut für Pflanzenernährung
und Bodenkunde der ehemaligen Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft in
Braunschweig Völkenrode (FAL-PB) erstellten und
gepflegten Datenbanken zu Uran in Umweltkompartimenten. Die darin gesammelten
Daten entstammen sowohl eigenen Analysen und Analysen der BGR, als auch
Analysendaten, die in der einschlägigen Literatur referiert und von FAL-PB
validiert wurden.
Die
von FAL-PB analysierten Flaschenwässer wurden zwischen 2000 und 2007 im
Lebensmittelhandel erworben und nach Druckaufschluss
mit Salpetersäure mittels ICP-QMS auf ihren Urangehalt untersucht. Die Daten
aus der Literatur wurden erst nach Validierung der Urangehalte durch Analysen
von FAL-PB in die Datenbank übernommen.
Haftungsausschluss:
Die
von FAL-PB (Autor) herausgegebnen Analysendaten
sind Eigentum des Institutes für Pflanzenernährung und Bodenkunde der FAL.
Alle von FAL-PB durchgeführten Analysen wurden mit größter Sorgfalt unter
Beachtung der Regeln "Guter Laborpraxis" (GLP) erstellt. Die hier
veröffentlichten Daten dienen primär der Information von VerbraucherInnen.
FAL-PB übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit,
Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen.
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Der
Forschungsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz (BMELV) hat seit dem 1. Januar 2008 eine neue Struktur. Die
Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft (BBA), die
Bundesanstalt für Züchtungsforschung an Kulturpflanzen (BAZ) und die
Institute für Pflanzenernährung und Bodenkunde sowie Pflanzenbau und
Grünlandwirtschaft der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft (FAL)
wurden zum Julius Kühn-Institut - Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen
zusammengeschlossen.
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