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ISSN 0931-4288
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Kommentiertes Register
des Sachgebietes Solarien und Sonnenstrahlung / ultraviolette Strahlung
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Halogenlampen
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Ozon
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Solarien
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Sonnenstrahlung
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Strahlenfolgen
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Halogenlampen
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Halogenlampen
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Ultraviolette Strahlung: Hautkrebs durch Halogenlampen. Eine
Abdeckung sollte stets für die Abschirmung der ultravioletten Strahlung aus
Halogenlampen sorgen. Das ist das Ergebnis einer Pilotstudie von Silvio De
Flora und Francesco D'Agostini am Institut für Hygiene und Prävention der
Universität Genua, über die 1992 berichtet wurde.
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Stx144-145.1993.4.1 (1 Seite)
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Halogenlampen
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Bundesamt für Strahlenschutz: Warnung vor UV-Licht aus Halogenlampen.
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Stx108-109.1991.1,2.2 (2 Seiten)
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Ozon
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Ozon
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Ozonloch und Ozon-Smog: Warnung vor Sport bei starker Sonnenstrahlung.
In Baden-Württemberg wie in Berlin werden bei anhaltend schönem Sommerwetter
erhöhte Ozonkonzentrationen gemessen. Der Richtwert des Verbandes Deutscher
Ingenieure (VDI) mit einer maximalen Immissionskonzentration (MIK) von 120
Mikrogramm je Kubikmeter Luft sei an 38 Meßstationen in Baden-Württember
überschritten worden, teilte der Staatssekretär im Umweltministerium,
Baumhauer, am 23. Mai 1989 in Stuttgart mit. Der höchste gemessene Wert habe
222 Mikrogramm betragen. Baumhauer warnte vor sportlicher Ausdauerleistung im
Freien.
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Stx58-59.1989.1,2.2 (2 Seiten)
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Solarien
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Solarien
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UV-Strahlung: Mindeststandards
für Solarien gefordert. Gesetz und Verordnung sollen Hautkrebserkrankungen
verringern. Wer vor dem 30. Lebensjahr regelmäßig Solarien nutzt,
steigert sein Risiko, an Hautkrebs zu erkranken, um bis zu 75 Prozent. Um
dieser Entwicklung vorzubeugen, ist seit dem 4. August 2009 ein Gesetz zum
Schutz vor UV-Strahlung rechtskräftig, das Minderjährigen die Nutzung von
Solarien in Sonnenstudios oder anderen öffentlich zugänglichen Räumen
verbietet und das Vorgehen bei Zuwiderhandlung regelt. Derzeit erarbeitet das
Bundesumweltministerium eine ergänzende Verordnung, die notwendige
Qualitätsstandards und Sicherheitskriterien für die Solariennutzung durch
Erwachsene benennt. „Um diejenigen zu schützen, die sich nicht von einem
Solarienbesuch abhalten lassen, müssen Mindeststandards in die Verordnung
aufgenommen werden, die von internationalen Experten erarbeitet wurden“,
sagte Gerd Nettekoven, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krebshilfe, am 25.
August 2009 auf einer Pressekonferenz in Berlin.
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Stx546-547.2009.11,12.2 (2 Seiten)
Zu den Originalseiten im pdf-Format
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Solarien
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Solarienverbot für Minderjährige. Jeder Solarienbesuch erhöht das Hautkrebsrisiko. Deshalb ist es
Minderjährigen gesetzlich künftig nicht mehr gestattet, Solarien in Sonnenstudios
zu benutzen. Die freiwilligen Selbstverpflichtungen der Betreiber und
Maßnahmen zur Zertifizierung waren gescheitert.
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Stx542-543.2009.6-7.2 (2 Seiten)
Zu den Originalseiten im pdf-Format
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Solarien
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Gütesiegel "Zertifiziertes Solarium". Das
Bundesumweltministerium (BMU) und das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) in
Berlin haben am 2. Juni 2003 den Start für ein Gütesiegel
"Zertifiziertes Solarium" verkündet. Obwohl braune Haut mit
Freizeit und Gesundheit verbunden werde, komme es bei zunehmender
ultravioletter Bestrahlung (UV-Bestrahlung) vermehrt zu Gesundheitsschäden.
"Diesen soll mit dem neugeschaffenen Gütesiegel vorgebeugt werden",
heißt es in der Mitteilung des BMU. Das Gütesiegel, dessen Vergabekriterien
ein vom Bundesamt für Strahlenschutz initiierter "Runder Tisch
Solarien" erarbeitet hat, kann von solchen Institutionen an
Solarienbetriebe verliehen werden, die beim BfS akkreditiert sind. Das
Zertifikat können Solarienbetriebe beantragen, die festgelegte
Qualitätsstandards erfüllen. Das BfS als Akkreditierungsstelle für
Institutionen, die Solarienbetriebe zertifizieren wollen, bietet einen
Info-Flyer "Was bietet der zertifizierte Solarienbetrieb" und eine
UV-Fibel: Telefon 01888-333-0 oder unter http://www.bfs.de
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Stx398-399.2003.7,8.2 (2 Seiten)
Zu den Originalseiten im pdf-Format
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Solarien
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Bundesamt für Strahlenschutz warnt vor Solarien. Gemeinsam mit der
Arbeitsgemeinschaft Dermatologischer Prävention e.V. und der Deutschen Krebshilfe
warnt das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) vor den Wirkungen von
ultravioletter (UV)-Strahlung. Es bestehe wissenschaftlich kein Zweifel, daß
ultraviolette Strahlung ein erhebliches gesundheitliches Risiko darstellen
könne. Betroffen seien vor allem Auge und Haut, was sich auch auf das
Immunsystem und den gesamten Organismus auswirken könne. Insbesondere die
Zunahme von Hautkrebserkrankungen und Linsentrübungen gebe Anlaß zur
Besorgnis. Diese schädlichen Wirkungen träten nicht nur bei natürlicher
UV-Strahlung der Sonne auf, sondern auch bei künstlicher UV-Strahlung in
Solarien. "Gesunde Bräune ist im Solarium nicht zu haben", heißt es
in einer Erklärung des BfS. Solarien und Heimsonnen sollten grundsätzlich
nicht genutzt werden. Für Kinder, Jugendliche und Personen mit dem
empfindlichen Hauttyp I, die stets einen Sonnenbrand bekommen und kaum eine
Bräunung erreichen, sei dies besonders zu beachten.
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Stx356-357.2001.2.1 (1 Seite)
Zu den Originalseiten im pdf-Format
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Solarien
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Hautbräunung: Die Wirkung ultravioletter Strahlung in Solarien ist
nicht harmloser als die natürliche Sonnenstrahlung. Das Bundesamt für
Strahlenschutz warnt.
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Stx298-299.1999.5,6.2 (2 Seiten)
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Solarien
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Lichtscheue leben länger: "40 bis 80 Krebstote jährlich durch
Solarien". Anfang 1987 hatte das Bundesgesundheitsamt nach Anhörung von
Sachverständigen Empfehlungen zur Begrenzung von Strahlenrisiken bei der
Anwendung von Solarien und Heimsonnen veröffentlicht. Mehr als zwei Jahre
danach beobachtet es mit Sorge, daß die Empfehlungen noch nicht im vollen
Umfang befolgt werden.
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Stx66-67.1989.7.1 (1 Seite)
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Solarien
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Berlin: Hautkrebs nimmt zu. Etwa 6.000 Bundesbürger erkranken
jährlich neu am "schwarzen Hautkrebs", fast 2.000 von Ihnen sterben
an diesem bösartigen Tumor. Darauf machte im Juni 1989 Prof. Constantin
Orfanos auf einem Symposium der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft zum
"Malignen Melanom" in Berlin aufmerksam.
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Stx64-65.1989.10.1 (1 Seite)
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Sonnenstrahlung
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Sonnenstrahlung
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Auch Infrarotstrahlung beschleunigt
die Alterung der Haut. Prof. Dr. Jean Krutmann und seine Mitarbeiter am
Institut für Umweltmedizinische Forschung (IUF) an der
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf haben erstmals nachgewiesen, daß
Infrarotstrahlung – ähnlich wie ultraviolette Strahlung – in Hautzellen
Mechanismen auslöst, die zu einer beschleunigten Hautalterung und vielleicht
auch zur Krebsentstehung führen können. Das berichtete das IUF jetzt in einer
Pressemitteilung vom 23. Oktober 2006.
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Stx476-477.2006.6.1 (1 Seite)
Zu den Originalseiten im pdf-Format
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Sonnenstrahlung
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BfS-Jahresbericht 1993: "Nicht das Ozonloch, übertriebene
Sonnenbäder sind schuld".
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Stx182-183.1994.8.1 (Kurzmeldung, 1 Seite)
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Sonnenstrahlung
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Sonnenbrände im Kindesalter erhöhen das Hautkrebsrisiko. Eine
Untersuchung von Prof. Dr. Eckhard W. Breitbart et al. von der
Universitäts-Hautklinik in Hamburg-Eppendorf an rund 7000 Kindern in Hamburg.
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Stx178-179.1994.7,8.2 (2 Seiten)
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Sonnenstrahlung
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UV-Strahlung: Gen-Defekt durch Sonnenbestrahlung. Amerikanischen
Medizinern ist es gelungen, genetische Schäden durch übermäßige
Sonnenbestrahlung in den Tumorzellen von Patienten mit Hautkrebs
nachzuweisen. Damit kann erstmals eine Mutation in menschlichem Tumorgewebe
auf ein bestimmtes Karzinogen zurückgeführt werden, in diesem Fall die
ultravioletten Strahlen der Sonne.
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Stx118-119.1991.8.1 (Kurzmeldung, 1 Seite)
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Sonnenstrahlung
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Hautkrebs: Warnung vor Sonnenbrand. Das "Grillen" der
Bundesbürger in südlichen Gefilden und unter Solarien zeigt seine Wirkung:
Seit 1966 bis 1990 hat sich die Zahl der bösartigen Hauttumore (malignes
Melanom) in der Bundesrepublik versechsfacht. Das erklärte im Juni 1990 ein
Sprecher der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft.
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Stx82-83.1990.8.1 (1 Seite)
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Strahlenfolgen
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Strahlenfolgen
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UV-Strahlung: Mindeststandards
für Solarien gefordert. Gesetz und Verordnung sollen Hautkrebserkrankungen
verringern. Wer vor dem 30. Lebensjahr regelmäßig Solarien nutzt,
steigert sein Risiko, an Hautkrebs zu erkranken, um bis zu 75 Prozent. Um
dieser Entwicklung vorzubeugen, ist seit dem 4. August 2009 ein Gesetz zum
Schutz vor UV-Strahlung rechtskräftig, das Minderjährigen die Nutzung von
Solarien in Sonnenstudios oder anderen öffentlich zugänglichen Räumen
verbietet und das Vorgehen bei Zuwiderhandlung regelt. Derzeit erarbeitet das
Bundesumweltministerium eine ergänzende Verordnung, die notwendige
Qualitätsstandards und Sicherheitskriterien für die Solariennutzung durch
Erwachsene benennt. „Um diejenigen zu schützen, die sich nicht von einem
Solarienbesuch abhalten lassen, müssen Mindeststandards in die Verordnung
aufgenommen werden, die von internationalen Experten erarbeitet wurden“,
sagte Gerd Nettekoven, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krebshilfe, am 25.
August 2009 auf einer Pressekonferenz in Berlin.
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Stx546-547.2009.11,12.2 (2 Seiten)
Zu den Originalseiten im pdf-Format
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Strahlenfolgen
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Auch Infrarotstrahlung beschleunigt
die Alterung der Haut. Prof. Dr. Jean Krutmann und seine Mitarbeiter am
Institut für Umweltmedizinische Forschung (IUF) an der
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf haben erstmals nachgewiesen, daß
Infrarotstrahlung – ähnlich wie ultraviolette Strahlung – in Hautzellen Mechanismen
auslöst, die zu einer beschleunigten Hautalterung und vielleicht auch zur
Krebsentstehung führen können. Das berichtete das IUF jetzt in einer
Pressemitteilung vom 23. Oktober 2006.
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Stx476-477.2006.6.1 (1 Seite)
Zu den Originalseiten im pdf-Format
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Strahlenfolgen
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Hauttumoren: Ultraviolette Strahlen können die Immunabwehr lähmen.
Die Langerhans'schen Zellen in der Haut reagieren sehr empfindlich auf bestimmte
Wellenlängen des ultravioletten Lichts. Das berichtete die Immunologin und
Strahlenexpertin Dr. M. L. Kripke aus Houston in Texas 1989 beim 5. Symposium
der Sektion Experimentelle Krebsforschung (SEK) in Heidelberg.
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Stx55.1989.6.1 (Kurzmeldung, 1 Seite)
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Strahlenfolgen
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"Schwarzer Krebs" nimmt zu. Das als "schwarzer
Krebs" bekannte bösartige (maligne) Melanom nimmt weltweit zu. Darauf
wurde Anfang 1988 bei einer Fachtagung des Tumorzentrums Heidelberg
hingewiesen. Seit Ende der sechziger Jahre habe sich die Zahl der
Erkrankungen von jährlich vier bis fünf auf acht bis neun pro 100.000
Einwohner etwa verdoppelt.
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Stx27.1988.5.1 (1 Seite)
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